Personalinformationssystem

Personalinformationssystem
1. Charakterisierung:  Softwaresystem, das persönliche Daten der Mitarbeiter bearbeitet; dies umfasst die Verwaltung der  Stammdaten der Mitarbeiter, die Bearbeitung tatsächlicher (Fluktuation) und potenzieller (Personalplanung) Personalbewegungen, die Arbeitszeiterfassung, die Mitarbeiterbeurteilung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die  computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung.
- 2. Mitbestimmung: Die Neueinführung eines P. macht wegen der erhöhten gesellschaftlichen Sensibilität hinsichtlich personenbezogener Daten ( Datenschutz) oft langwierige Abstimmungsprozesse erforderlich.
- 3. Arbeitsrechtliche Regelungen:  Personalakte.
- 4. P. als integrierter Bestandteil eines Managementinformationssystems der  internationalen Unternehmung und damit Basis für ein computergestütztes  internationales Personalmanagement. Relevante Personal- und Arbeitsplatzinformationen werden per Informations- und Kommunikationstechnologie für den Entscheidungsträger aufbereitet. Die Formen des IPIS erstrecken sich von verschiedenen Automatisierungs- und Zentralisierungsgraden bis hin zu unterschiedlichen Anwendungen wie Administration oder Personalplanung. Die Personal- und Arbeitsplatzdaten werden weltweit aufbereitet und betreffen im Prinzip alle Unternehmungseinheiten, wobei die Konzentration auf der Managementebene bzw. dem Führungsnachwuchs liegt. Der Vergleich von Anforderungsprofilen an Arbeitsplatz und Personal ermöglicht die Entwicklung gezielter internationaler Personalförderprogramme sowie Maßnahmen zur internationalen Förderung von Führungskräften.
- Vgl. auch  betriebliches Informationssystem,  Personalmanagement,  internationales Personalmanagement.

Lexikon der Economics. 2013.

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